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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03 (https://dejure.org/2005,9844)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.02.2005 - 1 L 147/03 (https://dejure.org/2005,9844)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 1 L 147/03 (https://dejure.org/2005,9844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Stückzahlmaßstabs im Rahmen der Vergnügungssteuer für Geldspielautomaten durch den Ortsgesetzgeber; Auswahlkriterien bei der Festsetzung eines Stückzahlmaßstabs durch einen Ortsgesetzgeber; Verfassungsmäßigkeit einer pauschalen Vergnügungssteuer; Eingriff ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 28 Abs. 2; ; GG Art. 105 Abs. 2a; ; GG Art. 106; ; GG Art. 106 Abs. 6 Satz 1; ; GG Art. 107; ; LV Art. 72; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 33 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergnügungsteuer; Steueranmeldung; Stückzahlmaßstab; Praktikabilität; Typisierungen und Pauschalierungen; Abwälzbarkeit; örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer; Geldspielautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 1011
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Insoweit sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, NVwZ 2000, 936, zu verweisen.

    Im Hinblick auf eine zulässige Pauschalierung der Spielgerätesteuer sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 - zu verweisen.

    Da dies auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933), weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch insoweit nicht von einer nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO relevanten gerichtlichen Entscheidung ab.

    Im Grundsatz gilt: Die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem historisch gewachsenen und verfassungsgemäßen Stückzahlmaßstab nach der Zahl der Automaten entspricht auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit (so BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237, unter Aufhebung der Vorinstanz OVG Schleswig, Urteil vom 22. April 1998 - 2 K 3/95 -).

    Dem vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237, entschiedenen Fall lag der Sachverhalt zugrunde, dass das Oberverwaltungsgericht festgestellt hatte, dass die Einspielergebnisse pro Gerät mit Gewinnmöglichkeit um bis zu 25 von Hundert differierten.

    Durchbrechungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).

    Dass die Steuererhebung wegen der Festschreibung der Höhe der Spielsätze in der Spielverordnung nicht auf jeden einzelnen Spielteilnehmer abgewälzt werden kann, führt nicht zwangsläufig dazu, dass die Grenze einer verfassungsmäßigen Berufsausübungsregelung überschritten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).

    Die Vergnügungsteuersatzung verstößt auch nicht gegen Art. 106, 107 GG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).

    Die Erhebung der Spielautomatensteuer verstößt insbesondere nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; OVG Weimar, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 4 EO 489/02 -, DÖV 2004, 254; OVG Schleswig im Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95; FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS).

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 3.99

    Spielautomatensteuer rechtmäßig

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Da dies auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht (Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933), weicht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch insoweit nicht von einer nach § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO relevanten gerichtlichen Entscheidung ab.

    Durchbrechungen des Gleichheitsgrundsatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein, solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933).

    Die Vergnügungsteuersatzung verstößt auch nicht gegen Art. 106, 107 GG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933; BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237).

    Die Spielautomatensteuer erfüllt nicht die Merkmale einer Mehrwertsteuer und hat deshalb nicht den Charakter einer Umsatzsteuer im Sinne des Art. 33 der genannten Richtlinie (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 3/99 -, NVwZ 2000, 933).

  • FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03

    Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Der erkennende Senat hat dabei nur die Einhaltung dieser äußeren Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS).

    Sie läuft in der Sache darauf hinaus, dass ein Ortsgesetzgeber im Einzelfall wohl doch den jeweils zweckmäßigsten, vernünftigsten oder gerechtesten Maßstab wählen muss (hiergegen zu Recht FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS), in jedem Falle wohl aber einen Wirklichkeitsmaßstab.

    Da die Steuerüberwälzung ein wirtschaftlicher Vorgang ist, genügt für die Abwälzbarkeit die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinne, dass der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann (FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS, m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofes).

    Die Erhebung der Spielautomatensteuer verstößt insbesondere nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; OVG Weimar, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 4 EO 489/02 -, DÖV 2004, 254; OVG Schleswig im Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95; FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Nach Ablauf der Zulassungsfrist verweist die Klägerin noch auf das so genannte "Ökosteuer"-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 -.

    Schließlich besteht eine Divergenz auch nicht zu dem von der Klägerin benannten "Ökosteuer-Urteil" (BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 -, DVBl. 2004, 750).

    Aus diesem Grund geht auch der Hinweis der Klägerin auf das so genannte Ökosteuer-Urteil (BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 -, DVBl. 2004, 750) ins Leere.

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Im Nichtannahmebeschluss vom 03. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 - führe die 3. Kammer des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts aus, für den hier in Rede stehenden Zeitraum sei eine Besteuerung nach dem Wirklichkeitsmaßstab bereits aus technischen Gründen nicht möglich.

    Soweit die Klägerin sich auf den Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Ersten Senates vom 03. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, DVBl. 2001, 1135, beruft, führt das nicht zum Erfolg des Rechtsmittels.

    Zu den die Vergnügungsteuer als Aufwandsteuer kennzeichnenden Merkmalen gehört - insoweit ist der Zulassungsschrift zu folgen -, dass sie auf den Benutzer der Veranstaltung abwälzbar sein muss (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Ersten Senates vom 03. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, DVBl. 2001, 1135).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 53/03

    Vergnügungssteuer, Stückzahlmaßstab, Steuergerechtigkeit, Spielautomat

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Eine grundsätzliche Bedeutung besteht auch nicht deshalb, weil das OVG Schleswig im Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95, nicht rechtskräftig, (gleichfalls) den Stückzahlmaßstab als unzulässig ansieht.

    Die Erhebung der Spielautomatensteuer verstößt insbesondere nicht gegen Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 91/680/EWG (BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1999 - 11 CN 1/99 -, BVerwGE 110, 237; OVG Weimar, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 4 EO 489/02 -, DÖV 2004, 254; OVG Schleswig im Urteil vom 21. Januar 2004 - 2 LB 53/03 -, KStZ 2004, 95; FG Bremen, Urteil vom 09. Juli 2003 - 2 K 105/03 -, JURIS).

  • OVG Niedersachsen, 30.04.2003 - 13 LB 1450/01

    Automatenaufsteller; Berufsbild; Berufsfreiheit; Eingriff; Gaststätte;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Im Hinblick auf § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO werde der Beschluss des OVG Lüneburg vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 - benannt.

    Erst dann, wenn sich diese pauschale Besteuerung, wie auch das OVG Lüneburg in seinem Urteil vom 30. April 2003 - 13 LB 1450/01 - ausgeführt hat, in Richtung auf eine erdrosselnde Wirkung hin bewegt, wird den unterschiedlichen Einspielergebnissen größere Bedeutung beizumessen sein.

  • BFH, 06.12.2000 - II R 36/98

    Verfassungsmäßigkeit der Hamburger Spielgerätesteuer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Es sei auf die neueste Rechtsprechung hinzuweisen, nämlich auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 06. Dezember 2000 - II R 36/98 -.

    Hierfür genüge der abstrakte Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 06. Dezember 2000 - II R 36/98 - nicht.

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Sie steht daher schwerlich mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Einklang, wonach wegen des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 GG und in Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich Art. 72 LV) ein ortsgesetzgeberischer Gestaltungsspielraum verbleiben muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 -, BVerwGE 106, 188).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03

    Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.02.2005 - 1 L 147/03
    Die Vergnügungsteuer ist eine indirekte örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG (BVerwG, Urteil vom 03. März 2004 - 9 C 3.03 -).
  • OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02

    Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit,

  • VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98

    Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 K 3/95
  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2004 - 1 L 9/01

    Streitwert; Insolvenzverfahren; Aufnahmeerklärung; Zeitpunkt;

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2004 - 13 LA 397/03

    Abwälzbarkeit; Abwälzung; Aufsteller; Aufwandssteuer; Aufwandsteuer;

  • VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 7334/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Vergnügungssteuerbescheiden gegenüber einem

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2003 - 1 M 188/03

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für Spielautomaten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00

    Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2002 - 1 L 17/01
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2003 - 1 L 243/02
  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97

    Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das

  • VG Schleswig, 07.04.2003 - 4 A 191/99

    Vergnügungssteuer, Automatensteuer, Spielautomaten, Stückzahlmaßstab, Maßstab,

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2008 - 4 K 27/06

    Vergnügungssteuer bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit: Erhebung für einen

    Für den Zeitraum bis 31. Dezember 2005 ist nach Maßgabe der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, deren jeweiliger Entwicklung sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen hat (vgl. etwa 24.03.2003 - 1 L 243/02 -, juris; 06.02.2002 - 1 L 17/01, juris = NordÖR 2002, 390; 29.10.2003 - 1 M 188/03 -, juris = NordÖR 2004, 86; 09.02.2005 - 1 L 147/03 -, juris = NordÖR 2005, 279; 25.04.2006 - 1 M 27/06 -, juris = NordÖR 2006, 410; 04.05.2007 - 1 M 175/06 -, juris), auch vorliegend die Steuerbemessung für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten nach dem Stückzahlmaßstab (noch) nicht zu beanstanden.
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